Entgiftung über Nosoden
Mittels Eigenblut und homoöpathischer Nosoden können Fremdstoffe aus Ihrem Körper geleitet werden, auf die Sie in einem vorangehenden Test angesprochen haben. Diese Therapie unterstützt den Heilungsprozess und unterstützt den Organismus nachhaltig.
Was genau sind Nosoden?
Nosoden sind Zubereitungen aus Krankheitsprodukten von Mensch oder Tier, aus Krankheitserregern, deren Stoffwechselprodukten oder aus Zersetzungsprodukten tierischer Organe. Dies hört sich im ersten Moment geradezu abschreckend an, verliert jedoch den negativen Beigeschmack, wenn man über die aufwendigen Herstellungsverfahren und Auflagen Bescheid weiß. Die Herstellung von Nosoden wird in der Pharmakopöe HAB 2006 sehr streng geregelt und hat europaweit offizielle Gültigkeit für alle Arzneimittelhersteller.
Anwendung
Nosoden werden ausschließlich nach Vorschrift 43, 44, 58a oder 58b hergestellt, mit Ausnahme der Verreibungen, die nach Vorschrift 6 produziert werden. Es besteht keinerlei Gefahr der Reinfektion, da das Material so weiterverarbeitet wird, dass nur noch Informationen über Aussehen und Aktion der Krankheitserreger übrig bleiben. Eine Nosode kann man sich als eine Art Fingerabdruck der ursprünglichen Erreger vorstellen.
Anwendungsgebiete:
- jede Art von Stoffwechselproblemen
- akute, chronische oder abgelaufene Erkältungen oder Grippen
- Schwermetallbelastungen
- Chemischen Belastungen (z.B. aus Zahnlaboren)
- Zahnproblemen
- jede Art von Allergien oder Unverträglichkeitsreaktionen
- jede Art von Hautproblemen (z.B. Neurodermitis oder Urtikaria (Nesselsucht))
- Neuralgien, Migräne, Kopfschmerzen
- Nach (Teil- oder Voll-)Narkosen
- Nach Zeckenbissen (Borrelienbelastungen/ auch noch im Spätstadium!)
- uvm.
Der Körper erhält dadurch die Möglichkeit, seine Abwehrkräfte gezielt gegen diese Art von Bakterien, Viren oder anderen Krankheitserregern zu stärken.
Hinweis zur Abrechnung:
Die mögliche Kostenübernahme der Behandlung durch die privaten Krankenversicherungen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen ist vertragsabhängig und kann bei Ihrer Versicherung erfragt werden. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).